Die Abhandlung befaßt sich mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für das öffentliche Gesundheitswesen. Hierzu werden vorrangig zwei Schwerpunkte untersucht: die prägenden Grundrechtspositionen und die Verfahrens- und Organisationsstrukturen für notwendige Verteilungsentscheidungen.
Dr. Eberhard Schmidt-Aßmann, o. Universitätsprofessor an der Universität Heidelberg.