Der Verfassungsbruch: verbotene Extra-Diäten - gefräßige Fraktionen

· Duncker & Humblot
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HauptbeschreibungFast unbemerkt von der uffentlichkeit zahlen Parlamentsfraktionen seit Jahren verfassungswidrige Zulagen in MillionenhAhe an eine Vielzahl von Abgeordneten in Bund und Lnndern. Erlaubt sind Zusatzgehnlter nach stnndiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur fr Parlamentsprnsidenten, Vizeprnsidenten und Fraktionsvorsitzende. Doch die Verfassungsgrenze wird fast berall hemmungslos berschritten.Der Bundestag wollte einmal vorbildlich transparent sein. Durch die Kuppel des Reichstages sollte der Brger nicht nur einen Blick mitten unter die Abgeordneten werfen kAnnen. Auch deren Finanzierung sollte durchsichtig sein. Doch hinsichtlich der Zusatzgehnlter von Fraktionsfunktionnren ist das Gegenteil der Fall. Selbst auf Anfrage der Medien geben gerade die grAten Snder keine Auskunft, obwohl es um Steuergeld geht. Demokratische Transparenz sieht anders aus.Der doppelte Verfassungsbruch (Versto gegen das Transparenzgebot und das grundsntzliche Zulagenverbot) geschieht nicht nur da und dort, sondern in fast allen deutschen Parlamenten, also den hAchsten demokratischen Organen unseres Landes.Den Fraktionen fnllt es leicht, an der Verfassung vorbei, viele lukrative Posten fr ihre Funktionnre zu schaffen, weil sie sich selbst unmittelbar aus der Staatskasse ppig und mit gewaltigen Wachstumsraten versorgen, dies gezielt vor der uffentlichkeit verbergen und wirksame Kontrollen weit gehend ausschalten. Das Zulagenunwesen ist die Folge einer Fraktionsfinanzierung ohne Kontrolle.aInhaltsverzeichnisInhaltsbersicht: A. Einleitung - B. Transparenz: I. Die Herausforderung: Missbrnuchliche Selbst-Bewilligung - II. Die Antwort des Rechts: Verschnrfte Kontrollen - C. Fraktionsfinanzierung ohne Kontrolle: I. Die Lage - II. Die Bewertung: Politisch unertrnglich und verfassungswidrig - Wie man Berichtspflichten umgeht: Bundestag - Thringen - Saarland - Geldfluss ohne Bremse - Missbrauch von Fraktionsgeldern: Bayern - D. Extra-Dinten fr Fraktionsfunktionnre: I. Intransparenz pur: Leichthnndige Bewilligung und mangelnde Kontrolle - Mangelnde Transparenz in Bund und Lnndern - Resmee: Streng geheim und verfassungswidrig - II. Im Schutze der Verborgenheit: Missachtung auch des materiellen Zulagenverbots: Der Grundsatz: Verbot von Zulagen - Ausnahmenbereiche - Wes Brot ich ess': Die Rolle des abhnngigen Sachverstandes - III. Einzelanalysen: Bund - Baden-Wrttemberg - Bayern - Brandenburg - Hessen - Mecklenburg-Vorpommern - Niedersachsen - Nordrhein-Westfalen - Rheinland-Pfalz - Saarland - Sachsen - Schleswig-Holstein - Thringen - IV. Sonderprobleme: Doppelalimentation - Herausgabe der verfassungswidrigen Beute - Auskunftsansprche gegen Fraktionen - Klage benachteiligter Abgeordneter - Strafbare Untreue - E. Zum Jagen tragen: Die RechnungshAfe: I. Prfungs- und VerAffentlichungspflicht - II. Beispiele fr gesetzgeberische Entschnrfung der Kontrolle - III. Amtswidrige Kontrollscheu von RechnungshAfen - F. Zusammenfassung - Ein persAnliches Nachwort - Anlagen, Literaturverzeichnis, Personen- und Sachregister"

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Hans Herbert von Arnim ist Jurist und Volkswirt. Nach der arbeitsrechtlichen Promotion in Heidelberg leitete er zehn Jahre lang das Forschungsinstitut des Bundes der Steuerzahler in Wiesbaden. Er habilitierte sich in Regensburg für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, lehrte in Marburg und folgte 1981 dem Ruf der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften nach Speyer, wo er auch über seine Pensionierung hinaus lehrt und forscht. Von 1993-1995 war er Rektor der Hochschule. Sein Thema sind Grundfragen von Staat und Gesellschaft, was direkte Einmischung in die Politik aber nicht ausschließt (www.arnimvon.de).

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