Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, UniversitÃĪt Siegen (Lehrstuhl BWL II - Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und PrÞfungswesen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Seminar zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre im Sommersemester 2007, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Abbau der wirtschaftlichen, technischen und institutionellen Hindernisse fÞr den grenzÞbergreifenden Handel ist mit der zunehmenden politischen Integration in der EuropÃĪischen Union (EU) deutlich fortgeschritten. Die Steuersysteme jedoch vollzogen diesen Wandel nur ÃĪuÃerst schleppend nach. Vor allem der Grad der Rechtsvereinheitlichung im Bereich der direkten Steuern, insbesondere der KÃķrperschaftsteuer (KSt), konnte damit nicht mithalten. Bisher existiert eine einheitliche Unternehmensbesteuerung in der EU nicht. Die Unternehmen in der EU sind heute in einem einzigen Wirtschaftsraum mit 27 verschiedenen nationalen Unternehmensteuersystemen konfrontiert. Diese Koexistenz fÞhrt zu enormen Befolgungskosten und Unsicherheiten, die mit der Einhaltung derart vieler unterschiedlicher Regelvorschriften und Netzen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verbunden sind. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden dadurch mÃķglicherweise ganz von einer grenzÞberschreitenden TÃĪtigkeit abgehalten. Hinzu kommen zusÃĪtzlich besondere Steuerkosten, EffizienzeinbuÃen und mangelnde Transparenz. Diese grundlegenden Schwierigkeiten erschweren derzeit noch die grenzÞbergreifende WirtschaftstÃĪtigkeit im Binnenmarkt und beeintrÃĪchtigen die WettbewerbsfÃĪhigkeit der EU-Unternehmen. Je grÃķÃer das zwischen den Mitgliedstaaten (MS) bestehende steuerliche BelastungsgefÃĪlle durch Abweichungen bei den effektiven KSt-SÃĪtzen ist, desto grÃķÃer ist notwendigerweise das Marktversagen, andernfalls werden der EU wirtschaftlich Verluste an potenzieller Wohlfahrt in Form von Wohlfahrtskosten verursacht. Die von der Zersplitterung der steuerlichen Gewinnermittlung im Binnenmarkt ausgehenden Probleme haben erneut die Frage nach einer Harmonisierung auf europÃĪischer Ebene aufgeworfen. Der EGV sieht zwar in Art. 93 ein Mandat fÞr die Harmonisierung der indirekten Steuern vor, enthÃĪlt aber keinen entsprechenden Auftrag fÞr die direkten Steuern. Bei ihren BemÞhungen wird die EuropÃĪische Kommission (EU-Kommission) nur nach MaÃgabe des in der EU-Verfassung verankerten SubsidiaritÃĪtsprinzips (Art. 5) tÃĪtig, wonach Entscheidungen mÃķglichst dezentral und auf der unmittelbar berÞhrten Ebene getroffen werden sollten. Auch mit Blick auf das SubsidiaritÃĪtsprinzip und damit ein zentrales Element nationaler SteuersouverÃĪnitÃĪt nicht aufgegeben wird, strebt man zumindest derzeit eine Harmonisierung der KSt-SÃĪtze nicht an.