Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, FrÞhe Neuzeit, Note: 2,5, Ludwig-Maximilians-UniversitÃĪt MÞnchen, Sprache: Deutsch, Abstract: âDer erste âKarolingerâ Karl Martellâ1, der immerhin die Voraussetzungen fÞr die gewaltige Expansion des frÃĪnkischen Reiches unter seinem Enkel Karl dem GroÃen schuf2, ist seit jeher in der LegitimitÃĪt seines Herrschaftsanspruches mit dem Makel eines Sohnes zweifelhafter oder unklarer Herkunft behaftet gewesen. Die Einordnung Karl Martells als âpolitischer Abenteurer ohne eigentlichen Rechtstitel auf die Nachfolge seines Vatersâ, getroffen von Eugen Ewig 19533, erscheint aus der Sicht der heutigen Forschung in ihrer Bestimmtheit aber als zumindest fragwÞrdig. Bis in die 1930er Jahre herrschte in der Forschung weitgehender Konsens darÞber, dass Karl ein legitimer Sohn Pippins des Mittleren war4. Erst durch die Arbeiten von Herbert Meyer5 und der Anerkennung der sogenannten âFriedeleheâ als Rechtsinstitut erfolgte eine Neubewertung der rechtlichen Stellung Karls, und zwar dahingehend, dass er ein illegitimer Sohn Pippins ohne fundierte Erb- und HerrschaftsansprÞche gewesen sei6. Seine Mutter Chalpaida wird in diesem Kontext verstÃĪrkt von der Ehefrau in die NÃĪhe einer bloÃen Konkubine Pippins gerÞckt7. Diese Anschauung und insbesondere der Begriff der âFriedeleheâ sehen sich in jÞngster Zeit vermehrt fundamentaler Kritik ausgesetzt. Die Quellen aus der Zeit Karl Martells sind nicht nur ÃĪuÃerst begrenzt8, sondern auch durch WidersprÞche 9 und teilweise tendenziÃķse Motivationen10 gekennzeichnet. Hier ist somit eine ÃĪuÃerst genaue Quellenkritik vonnÃķten. Die vorliegende Arbeit soll sich mit der rechtlichen Stellung Karl Martells als Sohn und Erbe Pippins des Mittleren beschÃĪftigen. Dazu sollen die Ehe von Karls Mutter Chalpaida mit Pippin und die sich daraus ergebenden ErbansprÞche von Karl untersucht werden; in diesem Zusammenhang sollen auch die verschiedenen Erbregelungen Pippins berÞcksichtigt werden. Von besonderer Bedeutung fÞr die spezielle Thematik von Karls QualitÃĪt als Erbe Pippins mÞssen die Arbeiten von Waltraud Joch gelten. Im Zusammenhang mit dem Problemkreis der âFriedeleheâ und des Konkubinats sei auf Else Ebels11 und vor allem auf Andrea Esmyols eingehende Untersuchungen hingewiesen.