Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich VWL - Finanzwissenschaft, Note: 1,7, Universität Potsdam (Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Sozialpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: „Gleichheit nur für Gleiche, nicht für alle. Und so hält man auch die Ungleichheit für recht, und sie ist es ja auch, aber nicht für alle, sondern für Ungleiche.“ (Aristoteles) Die Fürsorge für seine Bürger in Form einer Absicherung gegen die Risiken des Lebens ist der Kerngedanke, der jedem Sozialstaat innewohnt. Er soll sein Handeln an den Wertvorstellungen ausrichten, die zu einem sozial erwünschten gesellschaftlichen Ergebnis führen. Max Weber, der Vater der deutschen Soziologie, schrieb bereits 1922 in seinem Hauptwerk Wirtschaft und Gesellschaft, dass für die Besitzlosen „[...] naturgemäß Recht und Verwaltung im Dienst des Ausgleichs der ökonomischen und sozialen Lebenschancen gegenüber den Besitzenden zu stehen [haben]“ (ebd.: 565). Hier wird der Aufgabenbereich des Sozialstaates noch erweitert. Seine Aufgabe läge demnach, neben der ökonomischen Sicherung benachteiligter Gruppen, auch darin unter dem Postulat der sozialen Gerechtigkeit einen Chancenausgleich zwischen seinen Bürgern zu erwirken. In der Bundesrepublik Deutschland ist dieses Prinzip in § 1 Abs. 1 Sozialgesetzbuch verbindlich festgeschrieben. Um die erwünschten sozialpolitischen Ziele verwirklichen zu können, stehen dem Staat verschiedene Instrumente zur Verfügung. Zu ihnen gehören unter anderem die interpersonellen Verteilungskorrekturen durch die Gewährung von Transferleistungen gegenüber Bedürftigen aber auch Nicht-Bedürftigen. Je nach Ausgestaltung des Steuer- und Transfersystems können diese Leistungen den Großteil der sozialpolitischen Maßnahmen ausmachen. Um die Dimensionen zu verdeutlichen, sei angemerkt, dass in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2007 ungefähr 42,4 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung staatliche Sozialleistungen empfangen haben (vgl. IWK, 2010: 1).
Économie et investissement