Verbraucherschutz beim Internetshopping

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Inhaltsangabe:Einleitung: Das Internet hat in den vergangenen Jahren sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich - immer größeren Zulauf gefunden. Nach einer repräsentativen Umfrage zählen im 2. Quartal 2003 knapp 52% der Bundesbürger über 14 Jahren zu den Internetnutzern, mehr als jeder dritte Bundesbürger im Alter zwischen 14 und 69 Jahren hat in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal online eingekauft. Ein Großteil der Unternehmen bietet heute Produkte und Dienstleistungen über einen eigenen Onlineshop im Internet an; für die meisten Unternehmen gehört ein Internetanschluss schon zum Standard. Im Rahmen einer Studie des Electronic Commerce Center Handel (ECC-Handel) gaben insgesamt 95,2% der befragten Unternehmen an, über einen Zugang zum Internet zu verfügen. Im Jahr 2002 unterhielten bereits 80% eine eigene Webseite. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) erwartet in diesem Jahr wieder steigende Umsätze im Internethandel. Die größten Umsätze werden zwar durch das Geschäftskundensegment generiert, die kommerziellen Transaktionen durch Privathaushalte das Onlineshopping - wachsen jedoch ebenfalls kontinuierlich an. Für den Erfolg des Internetshopping ist es daher von großer Bedeutung, dass der Verbraucher zum einen durch die bestehenden Gesetze und technischen Vorkehrungen ausreichend geschützt ist. Diese sollten so gestaltet sein, dass sie den Ablauf des Geschäftsverkehrs im Internet nicht beeinträchtigen oder gar behindern. Zum anderen müssen die Anbieter von Onlineshops versuchen, das Vertrauen ihrer Kunden durch benutzerfreundliche und rechtlich korrekte Gestaltung der Webseiten zu gewinnen. Ziel sollte es daher sein, ein Gleichgewicht zu finden, das beiden Vertragsparteien gerecht wird. Die Zielsetzung des Verbraucherschutzrechts ist, die Verbraucher als eine im Verhältnis zum Unternehmer unterlegene Marktgruppe zu schützen. Im Internet muss daher die Verhandlungsposition der Verbraucher, die durch die dort vorherrschenden besonderen Gegebenheiten benachteiligt ist, gestärkt werden. Gang der Untersuchung: Schwerpunktmäßig geht die Arbeit, sie sich ausschließlich mit dem Internethandel zwischen Unternehmern und Verbrauchern, d. h. mit Geschäften im Bereich Business-to-Consumer (B2C), befasst, der Frage nach, ob ein Verbraucher bei Vertragsabschlüssen im Internet durch die nationale Gesetzgebung in angemessener Weise geschützt ist. Die Arbeit ist in insgesamt sieben Teile aufgegliedert. Das erste [...]

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