Wie detailliert darf ein Stadtplan sein? Rechtsverletzungen durch Google Street View

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Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 9 Punkte, Universität zu Köln (Institut für Medien- und Kommunikationsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die permanente und örtlich nahezu unbeschränkte Verfügbarkeit des Internet macht es im Gegensatz zu klassischen Medien wie Zeitungen, Radio oder Fernsehen, die entweder zeitlichen, räumlichen oder örtlichen Beschränkungen unterliegen, zu einem allgegenwärtigen Massenmedium. Genau diese Eigenschaft bildet ein besonderes Gefährdungspotenzial für Rechtsgüter aller Art – insbesondere jedoch Persönlichkeitsrechten. Das Beispiel „Google Street View“ (GSV) zeigt dies besonders deutlich. Der Hauptgegenstand von GSV ist die Abbildung der Wirklichkeit. Der „Blick auf die Straße“ zeigt vielerlei. Die Bandbreite des auf der Straße stattfindenden Geschehens ist groß. Von Sehenswürdigkeiten großer Städte bis hin zur kleinen Seitengasse ist in einer großen Stadt alles durch Straßen erschlossen. Die Aufnahmen in GSV stehen in einem stetigen Spannungsverhältnis zwischen der Darstellung der Wirklichkeit und den Rechten Einzelner. Daher hat die Rechtsordnung die Aufgabe, einen angemessenen Ausgleich zu finden. Zum einen um damit die Einzelperson vor Übergriffen durch Massenmedien wie dem Internet zu schützen und zum anderen dennoch den technischen Fortschritt nicht zu behindern. Letzterer hat – wie sich in GSV eindrucksvoll zeigt – dafür gesorgt, dass die Bereitstellung und Übermittlung immenser Datenmengen möglich wurde. I. Problemdarstellung “Google Street View” (GSV) ist ein ergänzendes Feature zum Dienst „Google Maps“, das Stadtpläne und Satellitenfotos nahezu aller Regionen der Welt verfügbar macht. Das Prinzip der Nutzung ist wie bei der Suchmaschine „Google“ gestaltet. Der Nutzer kann über die Eingabe einer Adresse entsprechende Karten- und Bilddaten abrufen. Bislang beschränkte sich dabei die Ansicht der dargestellten Inhalte auf die Vogelperspektive und erfüllte daher lediglich die Funktion einer Landkarte bzw. eines Routenplaners. Nunmehr ist es möglich, im Rahmen von GSV die angeklickte Adresse quasi zu „begehen“. Die Möglichkeit dessen wird über einen Button „Straßenansicht“ im Kartenfenster indiziert. Durch Betätigen dieses Buttons wird die angewählte Straße, jeweils mit Blick in alle Richtungen, hochauflösend und fotorealistisch dargestellt. Mit einem Klick auf eingeblendete Pfeile erfolgt eine Bewegung in den jeweils nächsten Bildabschnitt. Der Abstand zwischen zwei Bildabschnitten beträgt ca. 50 Meter, so dass eine über GSV verfügbare Straßenansicht jeden Meter derselben sichtbar macht. [...]

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