Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Politikwissenschaften), Veranstaltung: Die neue deutsche Sicherheitsarchitektur, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Artikel 30 GG der Bundesrepublik Deutschland ist die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung staatlicher Aufgaben Ländersache – somit auch das Polizeiwesen. Nichtsdestotrotz besitzt der Bund mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei, ehemals Bundesgrenzschutz (BGS), zwei polizeiliche Institutionen, die die Arbeit der Länderpolizeien in bestimmten Aufgabenbereichen ergänzen. Die Tätigkeiten der Polizeien des Bundes dienen vor allem auch der supra- und internationalen Verbrechensbekämpfung, die in Zeiten der Globalisierung durch Schengen-Abkommen, europäischen Einigungsprozess etc. einen immer höheren Stellenwert einnimmt. Im internationalen Rahmen ist das BKA vor allem für die Verbindung zu Interpol und Europol zuständig, der Bundesgrenzschutz bzw. die Bundespolizei nimmt in dieser Hinsicht vor allem an nationenübergreifenden Polizeiprojekten wie z.B. der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen“ (FRONTEX) teil. Vor allem im Zusammenhang mit der Bundespolizei kommt dabei die Frage auf, ob aufgrund der geringer gewordenen Aufgaben im Inland und der im Gegensatz dazu steigenden Relevanz von Einsätzen im Ausland überhaupt noch von einer Polizei des Bundes gesprochen werden kann. Der BGS war außerdem lange Zeit traditionell militärisch geprägt. Kritikern zufolge scheint noch heute bei den bewaffneten Auslandseinsätzen von Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei oft keine klare Trennung zwischen militärischen und nichtmilitärischen Komponenten zu herrschen. Die Bundespolizei wird also einerseits als eine Art paramilitärische Einheit angesehen, die sich nicht auf zivilpolizeiliche Aufgaben beschränkt. Andererseits kann man sich fragen, ob sie durch die stark gestiegene Anzahl der Auslandseinsätze, die nicht vom Bund selber ausgehen, sondern von übergeordneten Staatenverbünden oder internationalen Organisationen wie der Europäischen Union (EU) oder den Vereinten Nationen (VN/UN) , ihre Bedeutung als Polizei des Bundes verliert und eher als Teil einer großen, internationalen Polizeieinheit gesehen werden muss.
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