Die 3. Auflage wurde überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht. Die Einkommensgrenzen im Vermögensbildungsgesetz wurden geändert und auf 40.000,00 EUR/80.000,00 EUR zu versteuerndes Einkommen für Ledige/Verheiratete angehoben. Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften können jetzt nach einer Satzungsänderung virtuell abgehalten werden. Das Wahlalter im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wurde für Arbeitnehmer von 18 Jahre auf 16 Jahre gesenkt. Die Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen sowie die Arbeitsentgeltgrenze wurden in den Aufgaben auf den neusten Stand gebracht.