
Tamara Crespo
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ZKB verweigert die Zahlung für die Urnen Grabplatte der verstorbenen Inhaberin ihres Kontos mit der Begründung -> Zahlung habe keinen Bezug zur Kontoinhaberin, macht dabei noch aus dem 4stelligen Betrag einen 5stelligen, auf der Rechnung sind Name, Geburtsjahr und Todesjahr der Kontoinhaberin vermerkt, Konto ausreichend Deckung aufweist, selbst für den falschen Betrag! Bei Reklamation heisst es dann es sei ein Zahlungsauftrag an Drittpersonen trotz Originalrechnung des Steinmetzes!
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