Betriebsveräußerungen gegen wiederkehrende Leistungen

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: keine, Universität Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Vielerlei Beweggründe können einen Unternehmer veranlassen, sich aus dem Geschäftsleben zurückzuziehen. Wie das Institut für Mittelstandsforschung Bonn ermittelte, stehen allein bei den insgesamt rund 2,005 Mio. Familienunternehmen in Deutschland in den nächsten Jahren (2005 – 2009) voraussichtlich mehr als 356.000 Übertragungen an.1 Oberstes Ziel der Inhaber ist dabei die erfolgreiche Unternehmenskontinuität, was jedoch in viel zu vielen Fällen nicht gelingt: Bis zu zehn Prozent der Unternehmensinsolvenzen beruhen auf einer mangelhaften Vorbereitung bzw. einer gescheiterten Durchführung der Unternehmensnachfolge. Diese Folge ist sicherlich auf den komplexen Vorgang der Veräußerung/Übertragung zurückzuführen, bei dem zahlreiche erb-, gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte eng ineinander verzahnt sind und die korrekte Abwicklung bzw. das Finden einer optimalen Lösung nur schwer möglich ist. Die Betriebsveräußerung wirft sowohl auf Seiten des Veräußerers, als auch auf Seiten des Erwerbers schwierige steuerrechtliche Fragen auf. Dieser Problematik haben sich der BFH und die Finanzverwaltung angenommen und zur Vereinfachung der Handhabung beigetragen. Eine vollständige Eliminierung der Schwierigkeiten ist aber nach wie vor in weiter Ferne. Das Unternehmen stellt i. d. R. die Existenzgrundlage des Eigentümers dar und kann eine geeignete Basis seiner Altersversorgung sein, wenn er zu gegebener Zeit Vorkehrungen für die Veräußerung oder für die vorweggenommene Erbfolge trifft. Eine in der Praxis häufig angewandte Form der Betriebsveräußerung ist die gegen wiederkehrende Zahlungen, um so eine regelmäßige Versorgung des abgebenden Unternehmers und seiner Familie für die Zeit nach dem Erwerbsleben sicherzustellen. Im Rahmen der Arbeit „Betriebsveräußerungen gegen wiederkehrende Leistungen“ wird ausschließlich auf die ertragsteuerrechtlichen Konsequenzen und Überlegungen der Veräußerung eingegangen. Dabei wird im ersten Schritt der Begriff der Veräußerung näher betrachtet und im zweiten Schritt mögliche Leistungsarten erörtert, die unter den Begriff der wiederkehrenden Leistungen fallen. Gliederungspunkt vier umfasst die Behandlung der einkommensteuerlichen, sowie gewerbesteuerrechtlichen Folgen des Vorgangs sowohl auf Seiten des Erwerbers, als auch auf Seiten des Veräußerers. Abschließend werden nachbereitende Maßnahmen, die in der Praxis häufig dem Betriebsveräußerungsvorgang gegen wiederkehrende Zahlungen folgen, ausführlich aufgezeigt.

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