Die Europäische Privatgesellschaft im direkten Vergleich zur GmbH des deutschen und polnischen Rechts im Hinblick auf die Expansion von kleinen und mittleren Unternehmen nach Polen

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Inhaltsangabe:Einleitung: Der Binnenmarkt ist eine der wesentlichen Grundlagen der Europäischen Union. Er wurde im Laufe der Zeit durch mehrere Maßnahmen beeinflusst und weiterentwickelt. Gemäß Art. 2 bis 4 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) versteht man unter einem ‘Gemeinsamen Markt’ eine grundsätzlich marktwirtschaftliche Ordnung. Ein wesentlicher Erfolg ist dabei die Verwirklichung des Binnenraumes ohne Grenzen in Europa und die daraus resultierende Förderung von Wirtschaftswachstum und Wohlstand durch gemeinsame Märkte. Zum Kerngedanken der Entfaltung des europäischen Marktes gehört durch die Koordinierung der gemeinsamen Wirtschaftspolitik die Expansion von Unternehmen ins Ausland, die sich entweder durch Verlegung des Hauptsitzes oder durch Gründung von Tochterunternehmen widerspiegelt. Der Fokus wurde dabei insbesondere auf die Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) gelegt, da diese 99 % aller Unternehmen in Europa darstellen und somit die größten Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Bislang betreiben jedoch lediglich 8 % der kleinen und mittelständischen Unternehmen grenzüberschreitenden Handel. Grund hierfür könnten die noch nicht vollendeten Maßnahmen auf europäischer Ebene sein, die eine Vereinheitlichung der nationalen Rechtssysteme der 27 Mitgliedstaaten ermöglichen würden. Doch durch das zunehmende Interesse der Unternehmen, sich im gesamten europäischen Raum niederlassen zu können, ist eine Weiterentwicklung des europäischen Rechtssystems unabdingbar. Nach zahlreichen Rechtsreformen wie der Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und der von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten verabschiedeten Lissabon-Strategie aus dem Jahr 2000, die den erreichten Binnenraum ohne Grenzen und Hindernisse für den Austausch von Waren, Dienstleistungen und Kapital weiter fördern sollten, wurde nunmehr ein Statut einer Europäischen Privatgesellschaft verabschiedet. Dieses Statut ermöglicht die Einführung einer solchen Kapitalgesellschaft mit dem Zweck, die Expansion und somit Gründung eines Unternehmens im europäischen Ausland deutlich zu erleichtern, um aus 27 unterschiedlichen Märkten einen europäischen zu schaffen. Sie ist insbesondere für den europäischen Mittelstand gedacht und soll dessen Wachstum im grenzübergreifenden Binnenraum fördern. Nach der Einführung der bereits bestehenden Europa-AG für größere Unternehmen, die [...]

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