Bachelorarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Technische Universität Kaiserslautern, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit werden juristische Hürden untersucht, die beim Einsatz von Smart Contracts auftreten können und Rahmenbedingungen formuliert, innerhalb derer eine Nutzung nach dem gültigen Recht möglich ist. Im Bereich Legal Tech sind Smart Contracts heutzutage immer häufiger als Schlagwort vorzufinden. Sie dienen der Schließung, Automatisierung und Rechtsdurchsetzung klassischer Verträge und wollen auf diesem Weg Rechtsstreitigkeiten auf ein Minimum reduzieren. Auch wenn sie von einigen bereits als unausweichliche Technologie angepriesen werden, ist ihre regulatorische Zulässigkeit noch nicht abschließend geklärt. Selten waren die Meinungen über eine Technologie so zwiegespalten, wie es bei der Blockchain der Fall ist. Befürworter sehen in ihrer dezentralen Natur die Lösung für eine Vielzahl an Problemen des digitalen Zeitalters. Als disruptive Technologie wird ihr nachgesagt, die Digitalisierung in verschiedenen Bereichen wesentlich voranzutreiben und die Wirtschaft grundlegend auf den Kopf zu stellen. Gleichzeitig steht das Konzept vor dem Hintergrund der Klimadebatte massiv unter Kritik, da es teils enorme Rechenleistung und somit Ressourcen erfordert. Entgegen der häufig vorzufindenden Gleichstellung der Blockchain mit Kryptowährungen gehen ihre Anwendungsfelder aber weit über diese hinaus. Blockchain-basierte Smart Contracts sollen zukünftig zur Obsoleszenz zentraler Institutionen über alle Branchen hinweg beitragen und die traditionelle Kautelarpraxis grundlegend revolutionieren. Verträge werden sodann direkt zwischen Parteien geschlossen und die Rechtsdurchsetzung mittels selbstausführender Software automatisiert. Der damit einhergehende Verzicht auf zentrale Intermediäre hat Zeit- und Kosteneinsparungen zur Folge und stößt damit vor allem im Finanzsektor auf Begeisterung. Dennoch werden von Gegnern sinnvolle Einsatzzwecke der Smart Contracts angezweifelt, während andere dem bestehenden Rechtssystem bereits seine Daseinsberechtigung entziehen.