Zukunft der akut-stationären Versorgung nach der Konvergenzphase 2009 am Beispiel des selektiven Kontrahierens in der Region Berlin Brandenburg

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Inhaltsangabe:Einleitung: Der stetig hohe Kostendruck im deutschen Gesundheitswesen sowie der medizinisch- technische Fortschritt, die demographische Entwicklung und die daraus resultierende Multimorbidität bis ins hohe Alter geben dem Gesundheitssystem immer neue Aufgaben auf, um auch in den kommenden Jahrzehnten noch bestehen zu können. Der Ruf nach Aufweichung der sektoralen Trennung und nach mehr Wettbewerb zwischen Kassen und vor allem zwischen den Leistungserbringern im Hinblick auf Erhaltung der Solidarität und flächendeckenden Versorgung, macht es nötig nach neuen Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Doch stehen den wirtschaftlichen Überlegungen oft medizinisch- ethische Standpunkte gegenüber. Wie viel marktwirtschaftlichen Wettbewerb im Gesundheitswesen müssen wir uns künftig leisten, wie viel Wettbewerb dürfen wir uns leisten? In welchem Maße sollen oder müssen staatliche Reglementierungen soziale Unverträglichkeiten in der Gesundheitsversorgung verhindern? Wettbewerb stellt dabei keinen Selbstzweck dar, sondern soll als Mittel zur Verwirklichung höherrangiger Ziele verstanden werden, zur Realisierung gesundheitlicher und ökonomischer Zielsetzungen. Selektives Kontrahieren, also die Möglichkeit mit ausgesuchten Leistungserbringern Versorgungsverträge abzuschließen, wird dabei als Wettbewerbsinstrument dienen, um Effizienz- und Effektivitätssteigerungen zu erzielen. Dabei sind im Krankenhaussektor, der als größter Ausgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit rund 49 Mrd. Euro im Jahr 2005 gut ein Drittel der Gesamtausgaben der GKV ausmachte, auch die größten Wirtschaftlichkeitsreserven zu vermuteten. Mit dem Ende der DRG- Konvergenzphase zum Jahr 2009 wäre die Vorraussetzung geschaffen, das bisherige Budgetsystem zu einem Preissystem umzuwandeln, wodurch die grundsätzlichen Bedingungen für einen fairen Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern gegeben wären. Eine Wettbewerbsstärkung, ermöglicht durch selektives Kontrahieren, hat dabei auch Folgewirkungen für die zukünftige Leistungsfinanzierung, die Krankenhausplanung und andere grundlegende Strukturen der Krankenhausversorgung. Gang der Untersuchung: Die vorliegende Arbeit soll die zukünftigen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Krankenhausfinanzierung nach der Konvergenzphase 2009 untersuchen. Das besondere Augenmerk liegt hierbei auf der Fragestellung, wie sich der ordnungspolitische Rahmen der Krankenhausfinanzierung weiterentwickeln müsste, um die Reformoption des [...]

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