Inhaltsangabe:Einleitung: Im öffentlichen Dienst vollzieht sich eine ständige Entwicklung mit dem Ziel, eine effektivere und effizientere Leistung zu ermöglichen. Die Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst trug dazu bei. Am 13. September 2005 wurde der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst zwischen den öffentlichen Arbeitgebern, der BRD, vertreten durch den damaligen Bundesinnenminister Otto Schily und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände sowie die Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP und dbb-tarifunion, abgeschlossen. Mit der Einführung des TVöD am 01.01.2007 sollte von da an auch die leistungsbezogene Vergütung im öffentlichen Sektor implementiert werden, nachdem sie im privatwirtschaftlichen Bereich schon längere Zeit angewandt wurde. Durch diese Neuerung entstanden ein hoher Handlungsbedarf und gleichzeitig eine große Herausforderung für die einzelnen öffentlichen Institutionen, dieses Konzept in einem relativ kurzen Zeitraum erfolgreich umzusetzen. Zusätzlich knüpften sich hohe Erwartungen an das System der Leistungsentlohnung. Man erhoffte sich vor allem eine höhere Leistungsmotivation der Mitarbeiter und damit eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit und der Qualität der Dienstleistungen im Interesse des Bürgers. Darüber hinaus wurde eine Professionalisierung des Personalmanagements im öffentlichen Dienst erwartet. Eine besondere Schwierigkeit bei der Umsetzung bestand darin, dass die Ausgestaltung der leistungsorientierten Bezahlung nicht tariflich geregelt ist, sondern der Tarifvertrag nur die erforderlichen Rahmenbedingungen festlegt. Die Durchführung wurde bewusst den Betriebsparteien vor Ort überlassen, da es laut Tarifvertragsparteien kein optimales System zur leistungsorientierten Bezahlung gibt. Durch die Tatsache, dass nun individuelle, an die jeweilige Institution angepasste Lösungen und Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt werden mussten, kam es auf kommunaler Seite zu Problemen. So traten schon in den Jahren nach der Einführung des TVöD die ersten Schwierigkeiten auf, wie beim Abschluss einer Dienstvereinbarung, bei der Schaffung von Akzeptanz bei den Beschäftigten, bei der Entwicklung und Gestaltung von Leistungsbewertungssystemen, der Auszahlung des Leistungsentgelttopfes und dem zeitlichen und personellen Aufwand. Mit dieser Arbeit soll dazu beigetragen werden, die Reform des Tarifrechts und die damit verbundene Leistungsentlohnung, entsprechend ihrer Umsetzung und der aufgetretenen Probleme in den [...]