Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 15 Punkte (gut), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI), Bonn), Veranstaltung: Seminar zum Völker- und Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg fand auf Betreiben der USA und durch Beschluß des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen eine Konferenz zur Neuordnung des internationalen Handels in Genf statt. Bereits im Oktober 1946 hatte ein Vorbereitungsausschuß getagt und den sogenannten „Londoner Entwurf“ für ein Welthandelsschema vorgestellt, der auf ein friedliches Miteinander aller Völker zum gegenseitigen Nutzen ausgelegt war. Am 01. April 1947 begannen Verhandlungen über eine Welthandelscharta in Genf, die am 30. Oktober 1947 endeten. Parallel hierzu berieten 23 Staaten über Maßnahmen zur Stabilisierung und fortschreitenden Senkung der Zollsätze (Erste Welthandelsrunde). Die Ergebnisse beider Verhandlungen wurden zusammengefaßt und das neuentstandene Abkom-men „Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen“ (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT 1947) betitelt. Es trat am 01. Januar 1948 in Kraft, sollte aber seinerseits nur bis zum Inkrafttreten der Welthandelscharta gelten.