Im Herzst├╝ck des europ├дischen Vereinigungsprozesses, der Warenverkehrsfreiheit, hat die EU auf der Basis der "Neuen Konzeption" und des "Globalen Konzepts" mit dem System der Akkreditierung und Zertifizierung eine europ├дische Verwaltungsstruktur geschaffen. Deren tragendes Element bilden Private, die als Benannte Stellen im Wege der Zertifizierung ├╝ber die Marktzulassung von Produkten entscheiden. Die mitgliedsstaatlichen Verwaltungen bilden nur noch einen rechtsstaatlichen Ankerpunkt. Akkreditierung und Zertifizierung werden als neue Institute des europ├дischen Verwaltungsrechts in der deutschen Rechtsordnung beschrieben und anhand verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Grunds├дtze analysiert. Das neue europ├дische Produktzulassungsrecht liefert damit einen weiteren Baustein f├╝r ein europ├дisches Verwaltungsrecht.